Über uns

SONNENAU Kinderbetreuung in Tagespflege Dresden e.V. heißt der erste Verein für Kinder, Eltern, Tagesmütter und Tagesväter zur Förderung der Kinderbetreuung in Tagespflege in Dresden und Umgebung. Er wurde am 22.09.1994 gegründet.

In unserem Handeln werden wir bestärkt durch die guten praktischen Erfahrungen aus Betreuungsverhältnissen unserer Vereinsmitglieder sowie durch die Ergebnisse eines in den Jahren 1974 bis 1979 im Auftrag des Bundesfamilienministers vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführten Modellprojekts “Tagesmütter”.

Auch die Bindungs- und Entwicklungsforschung nimmt die Qualität frühkindlicher Betreuung zunehmend in den Blick. So heißt es beispielsweise im Fazit einer Studie von Frau Prof. Dr Lieselotte Ahnert, Universität Wien:

  1. Eine entwicklungsangemessene Kleinkindbetreuung zeichnet sich durch Anregung, Geborgenheit und Strukturiertheit aus.
  2. Die Umsetzung dieser Forderungen verlangt, dass eine Kleinkindbetreuung an den natürlichen kindlichen Kompetenzen und Lernfähigkeiten anknüpft und mit dem Kind eine stabile Gefühlswelt entwickelt sowie vorhersagbare Tagesabläufe gestaltet.
  3. Damit stehen Interaktionsprozesse im Mittelpunkt, die zu Bindungsbeziehungen führen.
  4. Zu Tagesmüttern entwickeln Kleinkinder häufiger sichere Beziehungen als zu Erzieherinnen in Krippen.
  5. Emotionale Sicherheit, Explorationsunterstützung, individualisierte Kommunikationsabläufe und Körpernähe erfahren Kleinkinder ausgeprägter in der Tagespflege als in Krippen. Jungen sind danach in Krippen besonders benachteiligt.
  6. Kleinkinder entwickeln ihre Kompetenzen zügiger in Tagespflege als in Krippen.
  7. Bessere Absprachen (zwischen einer Mutter und ihrer Kindertagespflegeperson bzw. Erzieherin) sind mit besserer Verhaltensanpassung verbunden.

(Quelle: Studie Parenting & Co-Parenting)

Das bestehende Bundesgesetz (Kinder- und Jugendhilfegesetz) behandelt die Kindertagespflege als gleichrangig gegenüber den Kindertageseinrichtungen.

Eltern haben nach § 5 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) als Leistungsberechtigte das Recht, zwischen einer Betreuung ihres Kindes in Kindertagespflege und der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung zu wählen.

Eine Aufgabe unseres Vereins ist es, Eltern, die ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen möchten, bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.

Der Vorstand.