Grundsätze unseres Vereins

Wir setzen uns für die Rechte von Kindern zur Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten ein.

Das Wohl des Kindes in allen Formen der Kindertagespflege sowie die Anerkennung der Gleichrangigkeit der Kindertagespflege gegenüber anderen Formen der Tagesbetreuung von Kindern stehen dabei im Mittelpunkt.

Grundlage sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sowie die entsprechenden Gesetze des Freistaates Sachsen.

Die Lebensbedingungen, unter denen Kinder aufwachsen, beeinflussen wesentlich ihre Entwicklung. Wir setzen uns deshalb für den Erhalt und die Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt ein.